Allgemeine Geschäftsbedingungen firetube GmbH

§ 1 Geltung
Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller von uns abgeschlossenen Verkaufs-, Liefer- und Montageverträge. Durch die Auftragserteilung oder Annahme der Leistung gelten sie als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere vorgedruckte Einkaufsbedingungen, haben uns gegenüber keine Geltung, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Kunde mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, von unserem Angebot oder Vertrag zurückzutreten ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und unseren sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor; eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bzw. an andere noch im Wettbewerb stehende Firmen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen sind sofort zurückzusenden, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Es ist Sache des Auftraggebers, auf eigene Kosten rechtzeitig die für die Ausführung und den Betrieb der Anlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Für den Inhalt des Vertrages ist im Zweifel unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, in Ermangelung einer Auftragsbestätigung unser schriftliches Angebot. Der Eingang etwaiger Online-Bestellungen wird per E-Mail bestätigt ohne dass darin schon eine Annahme der Bestellung liegt. Der Vertrag kommt erst zustande wenn der Kunde per E-Mail, Telefax oder auf dem Postwege eine ausdrücklich als solche bezeichnete Auftragsbestätigung von uns erhält. Unwesentliche technische Änderungen in Konstruktion oder Ausführung berechtigen den Kunde nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt. Dem Stand der Technik gemäße und nach neuen Erkenntnissen gebotene Abweichungen bleiben vorbehalten.

§ 3 Preise und Zahlung
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Lieferung. Die Preise in unserer Preisliste sind freibleibend. Sie gelten ab Werk ohne Verpackung und ohne Nachlass. Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung werden gesondert berechnet. Die im Angebot enthaltenen Preise gelten nur bei der Annahme des gesamten Angebotes. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen (Lohn- und/oder Materialkosten) zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungs- recht zu. Muss die Montage aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unterbrochen werden, so hat der Besteller die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Sofern kein Pauschalpreis vereinbart worden ist, erfolgt die endgültige Abrechnung unserer Werkleistung aufgrund eines Aufmaß zu den vereinbarten Einheitspreisen. Ware wird nur gegen Vorauskasse, per Nachnahme oder mit Bankeinzug geliefert. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern; die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleiben vorbehalten. Andererseits ist der Besteller berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder wenn die Zahlung durch Bankgarantie oder ein unwiderrufliches Akkreditiv bei einer deutschen Bank gesichert sind.

§ 4 Versand
Die Versandart steht in unserem Ermessen. Die Transportgefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über, bzw. wenn die Ware zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Bei Sendung an den Verwender trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei dem Verwender sowie die gesamten Transportkosten. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder werden die Waren auf seinen Wunsch hin gelagert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden die Waren in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 5 Lieferung und Auftragsdurchführung
Wenn es die Art der Leistung gestattet, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Wir können die Durchführung von vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer vergeben. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit von uns gegenüber dem Kunden. Die angegebenen Liefertermine oder -fristen gelten nur annähernd vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir die Lieferfristen ausdrücklich als schriftlich zugesagt haben. Die Lieferung erfolgt nach Lagerbestand. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit und der Montagebeginn setzen die Abklärung aller technischer Fragen, die Beibringung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie den für eine ungehinderte Montage notwendigen Baufortschritt voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verwenders eintreten ,z.B. Ereignisse höherer Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Fabrikationsstörungen, Arbeitszeitverzögerungen, Betriebsstörungen, Zulieferverzögerungen, soweit diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes Einfluss haben. Der Verwender braucht nicht zu liefern, sofern der Zulieferer nicht mehr produziert oder aus sonstigen Gründen trotz wiederholter Aufforderung und Klagenandrohung nicht liefert oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Voraussetzung für dieses Rücktrittsrecht ist, dass die Ware von anderen Lieferanten nicht zu beschaffen ist und dass die vorgenannten Umstände erst nach Vertragsabschluss bekannt wurden und nicht in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist dann ausgeschlossen. Liefert der Verwender aus anderen Gründen nicht und gerät sie in Verzug, dann kann der Käufer den Rücktritt erklären und nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Schadenersatz verlangen.

§ 6 Abnahme
Der Besteller ist zur Abnahme der vertragsmäßig erbrachten Leistung verpflichtet, sofern nicht nach der Art bzw. der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen ist. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Unversertheit hin zu untersuchen und etwaige Beanstandungen spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware unter Angabe der Auftrags- und Lieferscheinnummer schriftlich bei der in der Auftragsbestätigung angegebenen Niederlassung von uns anzuzeigen. Anlagen sind vom Besteller nach der Fertigstellung auf Verlangen des Auftragnehmers binnen sechs Werktagen abzunehmen. Kommt der Besteller dieser Aufforderung nicht nach oder verweigert er seine Mitwirkung, gilt die Anlage nach erfolgter probe weiser Inbetriebsetzung als abgenommen.

§ 7 Annahmeverzug
Sind wir Verkäufer der Anlage – ohne dass wir Montageleistungen zu erbringen haben – und nimmt der Kunde die Ware bei Lieferung nicht ab, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle ist ohne Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 30 %des Kaufpreises zu entrichten, wenn nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben vorbehalten. Wird der Vertrag ganz oder teilweise im Einvernehmen aller Beteiligten geändert oder aufgehoben, so sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von EUR 25,– zu erheben.

§ 8 Gewährleistung
Wir leisten für die Gussteile 5 Jahre Garantie; für alle Verschleißteile wie Schamotte, Glasscheiben ,Roste, Dichtungen Bedienelemente sowie lackierte oder galvanisierte Teile und alle elektronischen sowie wassergeführten Komponenten gewähren wir 12 Monate Garantie. Für Verschleiß wie Rissbildung bei Schamotte oder Schrumpfungen und Ausdehnungen, Verfärbungen im Lack oder der Oberflächen, nachlassende Dichtungen oder Verhärtungen, technische Abänderungen oder unsachgemäße Handhabung, falscher Transport oder Lagerung, fehlerhafter Einbau oder Anschluss sowie bei Nichtbeachtung der Aufbau - Pflege und Bedienungsanleitung übernehmen wir keine Garantie.

Für alle Vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen leisten wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr dafür, dass das hergestellte und/oder gelieferte Werk zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen, unter anderem im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen, ist keine Garantieerklärung verbunden. Hinsichtlich der Mängel, die erst nach Ablauf der in § 6 genannten Fristen angezeigt werden, besteht keine Gewährleistung. Im Falle der rechtzeitigen und berechtigten Beanstandung des Kunden, dass Waren oder Dienstleistungen mangelbehaftet sind, beschränkt sich das Gewährleistungsrecht des Kunden zunächst nach seiner Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum. Wählt der Kunde die Nachbesserung, ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt, bevor die Nachbesserung als gescheitert gelten kann. Die Ersatzlieferung erfolgt Zug-um-Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Sache. An ausgetauschten Produkten oder Teilen hiervon erwerben wir Eigentum, sofern dieses bereits an den Kunde übergegangen sein sollte. Wir übernehmen, soweit es sich herausstellt dass die Beanstandung berechtigt ist die Kosten für das Ersatzmaterial, Austauschkosten oder sonstige Ansprüche werden nicht vergütet und gehen zu Lasten des Kunden. Die Garantiezeit verlängert sich durch diese Maßnahmen nicht. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten gegenüber uns verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Sache. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bei Mängeln von gebraucht von uns erworbenen Waren verjähren ebenfalls in einem Jahr ab Übergabe der Sache. Die Haftung von uns im übrigen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungshilfen beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung von Hauptpflichten aus dem Vertrag. Der Ersatz von vertragsuntypischen, nicht vorherseh- baren Schäden ist ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Aufstellung, unsachgemäße Pflege unsachgemäßer Anschluss, natürliche Abnutzung oder aufgrund von Austauschwerkstoffen entstehen. Weitere Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall sowie solcher Kosten, die bei ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ohnehin hätten aufgewendet werden müssen, sind ausgeschlossen .Eine Haftungsbeschränkung für Körperschäden findet nicht statt. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit nicht durch das Gesetz eine kürzere Frist vorgesehen ist, spätestens 12 Monate nach Erfüllung aller Hauptpflichten aus dem Vertrag.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Anlage oder Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache/Anlage zurückzunehmen; in der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache/Anlage zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös – abzüglich angemessener Verwertungskosten – ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Werden die gelieferten Waren oder die daraus vom Käufer hergestellten Waren, an denen wir Eigentum oder Miteigentum haben, vom Käufer veräußert oder aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages mit einem Dritten eingebaut oder verarbeitet, so geht die Forderung des Käufers an seinen Vertragspartner – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften oder verwendeten Ware – bis zur Höhe unserer Kaufpreisansprüche gegen den Käufer auf uns über. Der Auftraggeber erklärt sich damit ein- verstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf alle Kosten und Zinsen und sonstige noch zu leistenden Nebenbedingungen und schließlich auf den Kaufpreis der unter Eigentumsbehalt stehenden Waren verrechnet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen auf- zurechnen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware sachgemäß zu lagern und zu versichern. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen.

§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Soweit wir Montageleistungen erbringen, die als Bauleistungen zu qualifizieren sind, gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils geltenden Fassung. Der Kunde erhält Gelegenheit, die VOB/B jederzeit – auch vor Abschluss dieses Vertrages – bei uns einzusehen.